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Es soll also eine Berechtigung zum Fliegen nach Instrumentenflugregeln sein. Welche Möglichkeiten gibt es dafür?
* Enroute IR. Quasi die Berechtigung IFR zu fliegen, aber nicht zu starten und auch nicht zu landen. Da ist – wenn ich das richtig verstehe – dann ausschließlich eine VFR – IFR – VFR – Kombination möglich. Die Enroute IR – Berechtigung wurde bereits eingestellt, kommt für mich also eh nicht in Frage.
* BIR. Das Basic IR ist ein normales IR inklusive Abflüge und Anflüge, jedoch gelten hier höhere Minima (600 Fuß Wolkenuntergrenze bei Abflug und +200 Fuß Aufschlag auf alle Minima im Anflug). Zudem ist das BIR nur in EASA-Ländern zugelassen. Ich gehe nicht davon aus, dass ich irgendwann in den USA oder in Russland IFR fliegen werden, Großbritannien ist aber gar nicht so weit weg. Das legal erhöhte Minimum sehe ich persönlich nicht als Problem an. Spoiler: nicht nachdem ich auf 200ft über der Schwelle ist herangeflogen bin und gesehen habe, wie knapp das dann doch ist.
* CB-IR. Das CB-IR ist mehr oder weniger ein vollwertiges IFR. Ausserdem dürfen hierfür bereits Praxisstunden auf eigenen Flugzeugen mit eigenen Fluglehrern durchgeführt und angerechnet werden (max 35h), bevor die Ausbildung (min 10h) in der Flugschule beendet wird.
Super. Da ich im Verein 3 IFR-taugliche Flugzeuge und 4 IFR-Fluglehrer zur Verfügung habe, kann ich den ersten Teil sehr günstig abfrühstücken. Zwei der Flugzeuge sind zusätzlcih bei der Flugschule gemeldet, ich kann also die gesamte Ausbildung auf Vereinsraten fliegen. Die Entscheidung steht.
Die Anmeldung bei der Flugschule ist getan. Als nächstes gilt es, Theorie zu büffeln.
… to be continued